Termine nach Vereinbarung

Kostenübernahme

Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln, die behandelnde Allgemein- und Fachärzte bei Bedarf verordnen können. Grundlage jeder Verordnung sind die Ausführungen im Heilmittelkatalog. Die Praxen sind zugelassen nach §124, Sozialgesetzbuch V (SGB V) und sind vom Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), bzw. den gesetzlichen Krankenkassen abgenommen.

Erfahren Sie, wie die Kostenübernahme in der Ergotherapie geregelt ist.

Kosten

Die Kosten der Behandlung werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen oder, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, von den Berufsgenossenschaften übernommen. Private Krankenkassen/Beihilfe erstatten je nach persönlicher Vertragsgrundlage anteilig die gestellte Honorarforderung. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen in der Regel einen Eigenanteil übernehmen.